Internationales Steuerrecht

Unser Beratungsansatz endet nicht an der Grenze. Aufgrund der Globalisierung der Märkte rückt das internationale Steuerrecht immer mehr in den Focus der steuerlichen Beratung.

Wir beraten Sie als Steuer-Inländer im Zusammenhang mit den wesentlichen steuerlichen Aspekten einer unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit im Ausland. Dabei entwickeln wir Lösungen, die eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Im unternehmerischen Bereich beraten wir Sie insbesondere umsatzsteuerlich bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsverkehr, unterstützen Sie bei der Bemessung der steuerlich konformen Verrechnungspreise innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe und dokumentieren diese in der ausreichenden Form.

Sofern Sie als Steuer-Ausländer im Inland tätig werden und/oder Investitionen planen oder tätigen, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten im unternehmerischen (zum Beispiel bei der Betriebsstätten-Gewinnermittlung oder den Steuerabzugs-Pflichten) als auch im privaten Bereich (zum Beispiel Steuererklärungs-Pflichten).

Wir erstellen für Sie sämtliche notwendige Gewinnermittlungen und Steuererklärungen im Inland und vertreten Sie gegenüber den inländischen Finanzbehörden.


Unserer Leistungsbereiche

  • Umsatzsteuerberatung bei grenzüberschreitenden
  • Liefer- und Leistungsverkehr
  • Steuerliche Beratung bei anstehenden Investitionen im Ausland
  • Steuerliche Beratung ausländischer Investoren im Inland
  • Verrechnungspreisermittlungen und -dokumentationen
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Erstellung der jeweils notwendigen Steuererklärungen
  • Rechtsdurchsetzung im Rahmen von Einspruchs- oder Klageverfahren