Zum 1.1.2022 wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt (= Hauptfeststellung). Das heißt, dass zum 1.1.2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Der neue Grundstückswert löst dann ab 2025 bei der Grundsteuer den Einheitswert ab. Nach der bundesgesetzlichen Regelung wird das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer beibehalten:
Die derzeitigen Hebesätze verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Bis Ende 2024 ist die bisherige Grundsteuer zu entrichten. Ab 2025 wird die Grundsteuer mithilfe der neuen Hebesätze ermittelt. Die Festlegung der neuen Hebesätze wird voraussichtlich vorgenommen, sobald für die Mehrzahl der Grundstücke eine Neubewertung erfolgt ist. Das wird voraussichtlich Ende 2023 oder Anfang 2024 der Fall sein.
Für die Neubewertung müssen alle Eigentümer für ihren Grundbesitz eine digitale Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grundbesitz selbstgenutzt oder vermietet ist. Die Abgabe der digitalen Erklärung wird ab Juli 2022 über das Portal ELSTER möglich sein. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 228 Abs. 6 BewG). Die Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwertes werden auf der Steuer-Onlineplattform rechtzeitig bereitgestellt.
Die Steuer-Onlineplattform ELSTER stellt Informationen mit allen relevanten Details zur Verfügung. Dies betrifft vor allem die Online-Registrierung, die aus Sicherheitsgründen in drei Schritten erfolgt (Dauer ca. zehn Tage). Wer bereits registriert ist, muss vorerst nichts weiter unternehmen.
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