Freiberufler und freiberufliche Unternehmen

Den spezifischen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belangen freiberuflicher Unternehmen bzw. Freiberuflern tragen wir durch eine individuelle Beratung Rechnung.

Wir beraten Mandanten aus dem Gesundheitswesen, Architekten, Rechtsanwälte, sowie übrige Freiberufler. Unsere Leistungen fangen bei der Beratung im Zusammenhang mit einer Existenzgründung/Praxis- oder Anteilskauf an und umfassen sämtliche steuer- und betriebswirtschaftliche Schritte bis hin zur steueroptimalen Gestaltung der Praxisveräußerung/-anteilsveräußerung.

Unser Beratungsprozess ist darauf gestützt ein wirtschaftlich optimales Ergebnis zu realisieren und dabei allen steuerlichen Pflichten nachzukommen. Wir zeigen unseren Mandanten nachhaltig auf, steuerliche Chancen zu nutzen und Risiken, insbesondere die Entstehung von Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer, zu vermeiden.

Wir erfassen die monatlichen oder vierteljährlichen Geschäftsvorfälle und erstellen gegebenenfalls die Gehaltsabrechnungen. Gemeinsam mit unseren Mandanten analysieren wir bei Bedarf die unterjährigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und entwickeln die jährlichen Gewinnermittlungen.


Unserer Leistungsbereiche

  • Erstellung der Buchhaltung
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung der Einnahmen-/Überschussrechnung
  • oder eines Jahresabschlusses
  • Beratungen und Gestaltungen zur Praxisgewinnermittlung
  • Laufende steuerliche Beratung in sämtlichen Bereichen des Steuerrechts für Freiberufler
  • Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung
  • Erstellung der Steuererklärungen
  • Rechtsdurchsetzung im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • Einspruch- oder Klageverfahren